Gemeinsamer Bundesausschuss

NUB-Richtlinien geändert: BVMed begrüßt Stärkung des Anhörungsrechts für die Medizinprodukteindustrie

30.03.2000 - 16/00

Wiesbaden. Der BVMed hat die Stärkung des Anhörungsrechts für die Medizinprodukteindustrie durch die geänderte NUB-Richtlinie begrüßt. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat vor wenigen Tagen eine Neufassung der Richtlinien über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB-Richtlinien) veröffentlicht. Die NUB-Richtlinien heißen nun BUB-Richtlinien ("Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden").


Von großer Bedeutung für die Hersteller von Medizinprodukten ist dabei eine Veränderung im Bereich der Überprüfung neuer oder bereits erbrachter Leistungen. Hier wird den Spitzenorganisationen der Hersteller von Medizinprodukten, nach Aufforderung durch den zuständigen Arbeitsausschuss, erstmalig offiziell Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Innerhalb einer vorgegebenen Frist können relevante Unterlagen eingereicht werden, die geeignet sind, den Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit der betreffenden Methode zu belegen. Mit dieser Änderung der Richtlinie entspricht der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen der wiederholten Forderung des BVMed, als Experte im gutachterlichen Sinne angehört zu werden. 

"Diese Neuerung ist als gegenseitige, vertrauensbildende Maßnahme hilfreich und ein wichtiger Schritt zur besseren Zusammenarbeit im Gesundheitswesen", so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt.


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