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Gemeinsamer Bundesausschuss
NUB-Richtlinien geändert: BVMed begrüßt Stärkung des Anhörungsrechts für die Medizinprodukteindustrie
30.03.2000 - 16/00
Von großer Bedeutung für die Hersteller von Medizinprodukten ist dabei eine Veränderung im Bereich der Überprüfung neuer oder bereits erbrachter Leistungen. Hier wird den Spitzenorganisationen der Hersteller von Medizinprodukten, nach Aufforderung durch den zuständigen Arbeitsausschuss, erstmalig offiziell Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Innerhalb einer vorgegebenen Frist können relevante Unterlagen eingereicht werden, die geeignet sind, den Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit der betreffenden Methode zu belegen. Mit dieser Änderung der Richtlinie entspricht der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen der wiederholten Forderung des BVMed, als Experte im gutachterlichen Sinne angehört zu werden.
"Diese Neuerung ist als gegenseitige, vertrauensbildende Maßnahme hilfreich und ein wichtiger Schritt zur besseren Zusammenarbeit im Gesundheitswesen", so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt.
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Medizintechnologien: Gesundheit gestalten
„Gesundheit gestalten“ zum Wohle des Patienten. Das ist das Leitbild der Unternehmen der Medizintechnologie. Sie leisten mehr an Forschungs- und Entwicklungsarbeit, als so mancher Patient ahnt. Die Branche steht im kontinuierlichen Dialog mit Politikern, Kassen und Ärzten. Der Film zeigt in zahlreichen Beispielen, wie medizintechnische Innovationen das Gesundheitssystem langfristig entlasten und wie sie den Patienten auch künftig ohne Verzögerung zur Verfügung gestellt werden können.
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