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Verpackungsverordnung
MedInform-Konferenz zur Verpackungsverordnung im Krankenhaus: Neue Anbieter lassen die Diskussion über die Entsorgung der Krankenhäuser aufleben
14.03.2003 - 20/03
Dr. Ingo Werner vom Bundesumweltministerium führte in die Ziele der Verpackungsverordnung und der Novelle von 1998 sowie deren Auswirkungen auf den Krankenhausbereich ein. Die Rückführung von Verkaufsverpackungen kann durch Selbstentsorger bzw. beauftragte Dritte oder durch duale Systeme erfolgen. Das derzeit einzige zugelassene System, die Duales System Deutschland AG (DSD), entsorgt endverbrauchernah und flächendeckend. Als privater Endverbraucher gilt nach der Verpackungsverordnung auch das Krankenhaus. Dementsprechend muss die DSD auch hier ihre Dienste anbieten. Die großen Abfallmengen erforderten jedoch deutlich andere Behältnisse und andere Abholrhythmen als die im Haushaltsbereich üblichen. Das Krankenhaus bietet sich deshalb als Großanfallstelle von Verpackungen auch für die Entsorgung in einem Branchenkonzept an. Als Zielgruppe von Dualem System und Selbstentsorgergemeinschaften nimmt es damit eine schwierige Doppelstellung ein.
Thomas Joosten vom Städtischen Klinikum Braunschweig sprach aus Sicht des „Entsorgungsverbandes medizinischer Einrichtungen e .V.“ über die möglichen Konzepte für eine kostenfreie Rücknahme von Verkaufsverpackungen. Dies sei für die Kliniken als Endverbraucher ein wichtiger ökonomischer Faktor. Die zunehmende Vielfalt und der Wettbewerb bei den Rücknahmesystemen hätten bewirkt, dass Krankenhausverpackungen den verschiedensten Lizenzgebern zuzuordnen seien. Durch die mangelnde Transparenz über deren Verpackungsanteile im Sammelbehältnis werde die kostenfreie Rücknahme durch den jeweiligen Entsorger vor Ort zunehmend erschwert. Die Beteiligung an Erfassungs- und Rücknahmesystemen liege nach Erfahrungswerten bei ca. 80 %. Nach aktuellen Erhebungen betrage der umsatzbezogene Anteil des DSD 69 %, der Vfw 29 % und sonstiger Systeme 2 %. Der bundesweite „Entsorgungsverband medizinischer Einrichtungen“ sei zur Zeit bemüht, Zielvereinbarungen mit den verschiedenen Rücknahmesystemen zu schließen, die durch einen lizenzbezogenen Schlüssel eine entsprechende Abrechnung je Anfallstelle ermöglichen. Der Verband setzt sich außerdem dafür ein, dass bei Auftragsvergabe seiner Mitglieder von den Lieferanten der Nachweis über die Beteiligung an einem Rücknahmesystem erbracht wird. Damit wird den so genannten "Trittbrettfahrern" vorgebeugt und Kenntnis über die anteiligen Lizenzbeteiligungen erlangt.
Alexander Keiser von der Duales System Deutschland AG (DSD) ging auf den „Grünen Punkt“ im Krankenhaus ein. Die Beteiligung am DSD bedeutet für den Lizenznehmer, also den Hersteller, der sich mit seinen Verpackungen am DSD beteiligt, eine Befreiung von seinen Rücknahme- und Verwertungspflichten sowohl gegenüber der Behörde als auch gegenüber dem Endverbraucher. Besonders wichtig sei der Aspekt der „flächendeckenden Entsorgung“, für den sich die DSD privater oder kommunaler Entsorger bediene. Dieses Entsorgungsnetz müsse die Krankenhäuser als private Endverbraucher komplett einbinden. Eine Lösungsmöglichkeit für das Dilemma der Krankenhäuser sieht Keiser in der Beibehaltung der gemeinsamen Wertstofferfassung durch das DSD-System. Hierbei sei die Nutzung durch andere Systembetreiber möglich. Dies sei eine pragmatische Lösung für das Krankenhaus, das nur einen Sammelbehälter vor Ort haben will. Eine Systemanalyse der Gemische müsse Grundlage der Zuordnung der Entsorgungskosten zu den verantwortlichen Selbstentsorgergemeinschaften bzw. Systemen sein. Die Verwertung übernimmt jeder dieser Anbieter für seinen Anteil. Mittelfristig müssten Sortieranalysen als Grundlage der Kostenverteilung dienen.
Die Branchenlösung „Vfw-REMEDICA“ stellte Dirk Stolze von der Vfw AG vor. Die Vfw habe ca. 1.500 Kunden und arbeite mit 540 Logistikpartnern zusammen. Es gebe im Vfw-System über 72.000 Übergabeorte, darunter 15.000 Apotheken, 1.850 Krankenhäuser und über 5.000 Fachhändler. Der Mengenstromnachweis für die Jahre 1998 bis 2001 sei von der DEKRA überprüft und testiert worden. Mit seiner Branchenlösung für das Gesundheitswesen sorge die Vfw „für nachhaltigen Wettbewerb“, so Stolze. Kostenvorteile resultierten u. a. aus einer schlanken Administration und kundenindividueller Preisgestaltung in Abhängigkeit der vom Kunden erbrachten Leistung. Neben dem Verpackungsentsorgungsmodell Remedica bietet die Vfw u. a. auch Logistikdienstleistungen für den Homecarebereich und die Rückführung von Retouren aus medizinischen Einrichtungen an.
Ein neuer Entsorgungsanbieter im Krankenhausbereich ist die BellandVision GmbH, deren Konzept von Roland Belz vorgestellt wurde. Krankenhäuser hätten als Großverbraucher einen Wettbewerbsnachteil, den BellandVision beseitigen will. Bei dem Konzept schließt der Hersteller mit Belland eine Selbstentsorger-Vereinbarung ab. Belland gewährleistet dann die unentgeltliche Entsorgung aller Verpackungen im Krankenhaus. Bei großen Anfallstellen wie den Krankenhäusern komme es durch den Entsorger zu einer systembedingten Quotenübererfüllung, mit der eine Untererfüllung in anderen Bereichen, wie der Drogeriemarktentsorgung, ausgeglichen werden solle. Kosteneinsparungen durch den Anfall großer Mengen könnten dann im Cash-back-Verfahren an die Kunden der Lieferanten, also die Krankenhäuser, weiter gegeben werden.
Das Konzept eines Selbstentsorgers stellte Bärbel Brüggmann, Leiterin der Logistik von Fresenius Medical Care, dar. Aufgrund der Pflichten aus der Verpackungsverordnung für Handel und Industrie und den damit verbundenen Kosten entschloss sich Fresenius Medical Care (FMC) nach Überprüfung der vorliegenden Alternativen zur Selbstentsorgung ihrer Verkaufsverpackungen. Entscheidungsgrundlage war, dass FMC im Dialysebereich eine relativ geringe Anzahl von großvolumigen Produkten vertreibt. Dadurch ergeben sich hohe Einsparungseffekte durch die Nutzung eigener Logistikstrukturen. Zunächst wurden die Möglichkeiten der Abfallvermeidung ausgeschöpft. Dann wurde das Entsorgungsnetz entlang des dichten Versorgungsnetzes von FMC aufgebaut. Dabei werden Mehrwegsysteme für die Rücknahme eingesetzt. Frau Brüggmann bestätigte, dass die Selbstentsorgung eines Medizinprodukte-Herstellers in Eigenregie nur von ganz wenigen Unternehmen zu leisten ist.
In der anschließenden Diskussionsrunde machten Hersteller und Krankenhausvertreter ihr Dilemma deutlich: Der Hersteller ist seiner Pflichten aus der Verpackungsverordnung enthoben, wenn er seinen Beitrag zu einem System oder Selbstentsorgerkonzept leistet. Dieser finanzielle Beitrag ist je nach Produktart und -umfang beträchtlich. Es ist weder rechtens noch sachlich sinnvoll, diesen Herstellern weitere Leistungen abzuverlangen. Die Krankenhäuser wiederum haben als private Endverbraucher keinen Zusatzbeitrag für die Entsorgung ihrer Verkaufsverpackungen zu leisten. Die Vertreter von Krankenhaus und Industrie appellierten deshalb an die Entsorgungsdienstleister, bei der Entsorgung der Krankenhausverpackungen mehr Kooperationsbereitschaft zu zeigen.
* MedInform ist der Informations- und Seminar-Service Medizintechnologie des BVMed
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